Vertragspsychotherapeutische Leistungen für Erwachsene werden i.d.R. nach erfolgreicher Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK), Betriebskrankenkassen, Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Ein Antragsverfahren ist dafür notwendig. Informationen hierzu erhalten sie in der Praxis.
Sogenannte IGEL-Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Es handelt sich Leistungen für die keine Versicherungspflicht besteht, die jedoch für die psychische Gesundung und Stabilität sinnvoll sein können. Diese Angebote sind i.d.R. für Selbstzahler:innen. Die Kosten können Sie den jeweiligen Angeboten entnehmen (s. Aktuelles) oder telefonisch erfragen.